Geschäftsordnung


Deutschsprachige Arbeitsgruppe der Internationalen Gesellschaft für Forensische Genetik e.V.

 
(Stand August 2007)
 
  1. Die Deutschsprachige Arbeitsgruppe der ISFG ist eine Teilorganisation gemäß § 10 der Statuten der ISFG.
  2. Zweck und Aufgabe ergeben sich aus § 2 der Statuten der ISFG.
  3. Die Mitgliedschaft ergibt sich aus der ordentlichen Mitgliedschaft in der ISFG und umfasst alle Mitglieder der Gesellschaft aus dem deutschen Sprachraum, also vorwiegend aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Es erfolgt eine regelmäßige Abstimmung mit der ISFG bezüglich des Mitgliederverzeichnisses.
  4. Derzeit wird kein Mitgliedsbeitrag erhoben. Es gibt keinen Finanzhaushalt.
  5. Der Vorstand der Arbeitsgruppe besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und einem Schriftführer.
  6. Der Vorstand wird in einem 2-Jahres-Rhythmus durch die Mitglieder neu gewählt. Die Wiederwahl ist möglich. Die Wahlen finden im Rahmen der Mitgliederversammlung (MV) während des internationalen ISFG-Kongresses statt. Die Versammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit der anwesenden Personen.
  7. Mitgliederversammlungen finden jährlich statt, bei stattfindendem Kongress der ISFG während dieser Veranstaltung. über die Ergebnisse der Versammlung wird ein schriftliches Protokoll verfasst.
  8. Die Mitglieder werden rechtzeitig über Ort, Termin und Tagesordnung der Versammlung informiert; der Schriftverkehr erfolgt vorrangig per E-mail. Die Arbeitsgruppe veranstaltet eigene wissenschaftliche Tagungen. In der Regel finden diese jährlich in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Abstammungsbegutachtung statt; zusätzliche Tagungen können vom Vorstand beschlossen werden.
  9. Die Auflösung der Arbeitsgruppe kann durch Beschluss der MV erfolgen. Bei Auflösung der ISFG erfolgt auch die Auflösung der Arbeitsgruppe.
 
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Last modified 1 year and 8 months ago by Prof. Dr. Peter M. Schneider †